Check In: Ihre Ferienwohnung ist ab 15:00 Uhr bezugsfertig Check Out: Ihre Ferienwohnung ist bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben
Die Versicherung leistet vollen Ersatz bei Stornierungen vor dem Reiseantritt. Sie gilt für den Fall einer Covid-19-Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne bei den Gästen oder ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt. Voraussetzung ist lediglich eine Stornorechnung der Unterkunft sowie ein positiver Covid-19-Test oder ein Quarantänebescheid.
Ersetzt werden die Stornokosten des Beherbergungsbetriebs für Nächtigung und Verpflegung oder für die gebuchte Pauschale für den Zeitraum von 1.11.2020 bis 31.5.2021. Pro Person werden bis zu 3000 Euro rückerstattet, für eine vierköpfige Familie also zum Beispiel bis zu 12.000 Euro.
Bei Stornierungen wegen steigender Covid-19-Infektionszahlen in Vorarlberg oder Reisewarnungen für Vorarlberg sowie bei einer Erkrankung direkt am Urlaubsort gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs. Dasselbe gilt, wenn am Urlaubsort zum Beispiel ein Skigebiet ganz oder teilweise geschlossen werden muss.
Wenn der Beherbergungsbetrieb selbst geschlossen wird, gilt das in der Regel als Rücktritt des Betriebs vom Beherbergungsvertrag. Deshalb fallen normalerweise keine Stornokosten an. Die Covid-19-Stornoversicherung deckt diesen Fall nicht ab.
Die Entfernung vom Haus Kristall zur Dorfbahn Warth beträgt ca. 200 Meter
Gratis WLAN im ganzen Haus
In der Wintersaison 2020/21 gelten in ganz Vorarlberg – unabhängig von zukünftigen Lockerungsverordnungen der österreichischen Bundesregierung – folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Durch Kapazitätsbeschränkungen insbesondere bei Pendelbahnen, Personenleitsysteme für Ansteh- und Zugangsbereiche und die Entzerrung von Gästeströmen (z.B. Ausweitung Betriebszeiten und Zeitkarten, Parkplatzlimitierung etc.) setzen Seilbahnunternehmen weitere Maßnahmen, um Massierungserscheinungen zu vermeiden.
Gratis Parkplatz direkt vor unserem Haus
Unsere Sauna und die Infrarotkabine sind geöffnet, allerdings ist ein Betreten nur in Ihrem Familienverband bzw. mit Ihren Mitreisenden möglich.